Quelle: dena – Deutsche Energie-Agentur (Juli 2020)
An der EEG-Umlage wird immer wieder ihre Steuerungs- und Lenkungswirkung im Wettbewerb zwischen Strom und anderen Energieträgern kritisiert. Diese trägt dazu bei, dass die effiziente Integration von aus erneuerbaren Energien hergestelltem Strom in neuen Verwendungsgebieten gehemmt wird. Die dena schlägt eine Absenkung der EEG-Umlage auf null vor. Zur Gegenfinanzierung soll in Ergänzung zu den bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Senkung der EEG-Umlage die Stromsteuer verdoppelt werden. Aus der Modellierung zweier Szenarien für die Jahre von 2021 bis 2030 werden die Kernelemente des Vorschlags abgeleitet.
Die Kernelemente des Vorschlags
Die EEG-Umlage wurde einst eingeführt, um die Stromverbraucher gleichmäßig an den Kosten der Energiewende zu beteiligen. Sie stellt in ihrer aktuellen Ausgestaltung aufgrund ihrer Höhe aber nicht nur ein konkretes Hindernis für diverse energiewenderelevante Anwendungen, z.B. in der Sektorkopplung dar. Sie resultiert zudem, wie die Autoren der vorliegenden Kurzstudie im Auftrag der dena folgerichtig ausführen, angesichts der Befreiungsmöglichkeiten in erheblichem bürokratischen Aufwand und erscheint reformierungsbedürftig. Dies spiegelt sich in der aktuellen politischen Diskussion, in der immer häufiger auch über eine vollständige Abschaffung und Übertragung in den Bundeshaushalt nachgedacht wird. Diesen Vorschlag greifen die Autoren der Kurzstudie auf und kombinieren ihn mit dem Vorschlag einer gleichzeitigen Verdoppelung der Stromsteuer.
Reformvorschläge im Steuern- und Umlagenbereich sind nach den Gesichtspunkten der volkswirtschaftlichen Effizienz und der Verteilungsgerechtigkeit zu bewerten. E-Bridge hat bereits in der Studie ‚Neue Preismodelle für Energie‘ für die Agora Energiewende einige Vorschläge zur Reform der EEG-Umlage ausgearbeitet, wozu auch die (Teil-) Finanzierung aus dem Bundeshaushalt zählt. Der nun von der dena ausgearbeitete Reformvorschlag zielt ebenfalls in diese Richtung, zumal für eine Mehrzahl der Verbraucher trotz Erhöhung der Stromsteuer die Belastung des Energieträgers Strom sinkt und die Finanzierungslücke zumindest mittelfristig über den Bundeshaushalt gedeckt werden soll.
Generell ist hierbei zu erwähnen, dass Steuern grundsätzlich nicht zweckgebunden sind. So fließen die Einnahmen aus der Stromsteuer bereits heute ebenso in die Unterstützung der Rentenkassen wie in staatliche Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele. Zur Gegenfinanzierung einer Abschaffung der EEG-Umlage innerhalb des Bundeshaushalts bestehen also sehr weitreichende Möglichkeiten, die beispielsweise auch eine Verlagerung der Belastung auf andere Energieträger einschließen und die insbesondere vor dem Hintergrund der Verteilungsgerechtigkeit sorgfältig abgewogen werden sollten.
Beim konkreten Vorschlag der dena sind auch praktische Aspekte zu beachten: Momentan bestehen teils weitreichende Befreiungen von der EEG-Umlage, weil der Gesetzgeber hierdurch die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie, aber nicht zuletzt auch innovativer Konzepte (siehe SINTEG-Verordnung) erhalten und fördern möchte. Wird nun als Ersatz für die EEG-Umlage die Stromsteuer erhöht, können in bestimmten Bereichen auch unerwünschte Mehrbelastungen resultieren. In jedem Fall sind bei einer Erhöhung der Stromsteuer Diskussionen zu Befreiungen zu erwarten, die sorgfältig geführt werden sollten.
Insgesamt setzt der Vorschlag der dena zur richtigen Zeit einen Impuls in der Frage, wie die Gesamtbelastung des Energieträgers Strom reduziert und wie gleichzeitig Bürokratie abgebaut werden kann. Er ist daher zu begrüßen und sollte in die laufenden Reformüberlegungen einbezogen werden. Die entscheidenden Leitplanken in der politischen Diskussion sollten hierbei die Zielgrößen der volkswirtschaftlichen Effizienz und der Verteilungsgerechtigkeit bleiben.